Folgende Dienstleistungen werden im Bereich Objektsicherheit angeboten:

Für spezifische Anfrage, nähere Auskünfte zu den o.a. Dienstleistungen aber auch für allfällige weitergehende Anfrage stehen wir Ihnen unter office@ztec.at gerne zur Verfügung.

Eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Leistungsinhalte unserer Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Beschreibungen:

 

Detailinformationen zum Bauwerksbuch

Bauwerksbuch:

Das Bauwerksbuch ist gemäß Wiener Bauordnung für alle bewilligungspflichtigen Neu-, Zu- und Umbauten erforderlich. Neben der groben Beurteilung der Bewilligungssituation sind hier vom Ziviltechniker insbesondere für jene Bauteile, wo keine Prüfpflicht besteht aber diese aufgrund von Veränderungen gefährliche werden können, konkrete Prüf- bzw. Kontrollpflichten festzulegen. In haftungstechnischer Hinsicht erhalten somit Bauteile, wie z.B.: Geländer, Dach, Fassade, etc.. wo bisher keine besondere Prüfpflicht festgelegt war, nunmehr definitive Prüfpflichten, wo gemäß Bauwerksbuch das Intervall, der Prüfinhalt sowie die erforderliche Qualifikation vom Ziviltechniker festgelegt wird.

Das Bauwerksbuch regelt in fachlicher / inhaltlicher Hinsicht auch Teile der genormten Sichtprüfung für Objekte gemäß Normenserie ÖNorm B1300 / 1301. Durch verbindliche Inkraftsetzung von Normeninhalte könnte somit die eigentlich unverbindliche Norm sozusagen über den Umweg des Bauwerksbuches gesetzlich verbindlich werden. Da die Prüfintervalle in Bezug auf laufende Kosten relevant sind, erstellen wir für interessierte Kunden gutachterliche Stellungnahmen in Form von Risikoanalysen zum Zwecke der Festlegung von anforderungsgerechten Prüfroutinen.

In Kenntnis der Probleme bzw. Herausforderungen von Hauseigentümer bzw. Hausverwalter unterstützen wir Sie gerne.
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Detailinformationen zur Bestandsaufnahme

Bestandsaufnahme:

Manche Kunden kommen beispielsweise Ihrer Prüf- und Kontrollpflichten nicht nach, weil diese schlichtweg gar nichts über die Existenz von derartigen Anlagen vor Ort wissen. Andere Gebäudebetreiber haben keinen Überblick über die Bewilligungssituation oder sind sicher einfach unsicher, ob vorliegende Bescheide vollständig sind. Viele Kunden machen können keine gebündelte Ausschreibungen über Prüfung- und Wartungsleistungen machen, weil die relevanten Daten und Fakten hierfür schlichtweg nicht vorhanden sind.

Wir können Sie bei der Erhebung aller relevanten Daten, Informationen aber auch bei der Beurteilung des IST-Zustandes in Bezug auf Verbrauch und / oder Nachrüstungsbedarf kompetent erledigen.
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Detailinformationen zum Objekt Weißbuch

Objekt Weißbuch:

ZTEC Objekt-Weißbuch ist im Wesentlichen eine kurz-, mittel- und langfristige objektbezogene Strategie der Gebäudebewirtschaftung und -erhaltung. Dabei wird der jeweilige technische / rechtliche IST-Zustand im Zuge einer Bestandsaufnahme erhoben. Dabei werden auch insbesondere Abweichungen zu den anerkannten Regeln der Technik erhoben, wo mit heutigen Wissenstand Schutzziele nicht eingehalten werden und zur Vermeidung von Haftungsrisiken eine Behebung der Abweichungen zeitnah erfolgen sollte.
Unter Berücksichtigung der Interessen des Gebäudeeigentümer und -betreiber wird eine objektbezogene Strategie erarbeitet, welche bei späteren Entscheidungen beispielsweise bei kleineren Instandsetzungen, Sanierungen, Modernisierungen, etc.. eine wertvolle Grundlage darstellt.
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Detailinformationen zur Objektsicherheit B1300 / B1301

Objektsicherheit B1300 / B1301:

Die Sicherheit von Wohngebäuden bzw. Nicht Wohngebäuden ist eines der zentralen Anliegen der Eigentümer und der Mieter. Wir verstehen in Ergänzung zur Normenserie B 1300/1301 darunter auch den Aspekt der Nachrüstung auf den heutigen Stand der Technik sofern durch den Bestand mit heutigen Wissensstand Schutzziele nicht eingehalten werden. Das Problem des enormen Nachrüstungsbedarfes wird von uns in Form eines objektbezogenen Weißbuches als kurz-/mittel-/langfristige Strategie praxisnah umgesetzt.

Eine umfassende Objektsicherheit erfordert grundsätzlich neben der vollinhaltlichen Erfüllung aller Bewilligungsauflagen selbstverständlich die Einhaltung aller zutreffenden Prüf-/ Kontroll- und Kennzeichnungspflichten. Letzteres bedarf allerdings oft das Wissen des Anlagenbetreibers über das Vorhandensein von einzelnen Anlagen, Bescheiden und in weiterer Folge Informationen betreffend technischer Anlagencharakteristik. In Ermangelung dieser Daten werden von unseren Kunden oft umfassende Bestandsaufnahme aller für die Vergabe von Aufträgen (Prüfung und Wartung) relevanten Anlagendaten beauftragt.

Unser Know-How stellen wir gerne Gebäudebetreiber zur Verfügung, wobei wir einerseits selbst Erst- und Folgebegehungen durchführen aber auch bei Kundenwunsch beim internen Know-How-Aufbau zur selbstständigen Durchführung (Ausbildung zertifizierte Objektsicherheitsprüfer) von Begehungen durch Eigenpersonal behilflich sind.
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