Zur Verfahrensbeschleunigung besteht - in Abstimmung mit der verantwortlichen Behörde – ab sofort die Möglichkeit auf so genannte “Nicht-Amtliche Sachverständige” zurückzugreifen, welche im Wesentlichen die Rolle der amtlichen Sachverständigen übernehmen können.

ZTEC ZT GMBH verfügt in den eigenen Reihen über fachlich kompetente und in den Behördenverfahren erfahrene Sachverständige, welche über die Plattform ZT-NASV abgerufen werden können.

Derzeit werden folgende Fachgebiete abgedeckt:

  • Aufzugsanlagen
  • Bautechnik
  • Brandschutz
  • Gewerberecht – Betriebsanlagengenehmigung
  • Wasserrecht

Die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit NASV haben wir für Sie in den FAQ’s NASV zusammengefasst.

Downlaod: FAQs NASV – Stand 2022-01-10

Bei weiteren Fragen bzw. näheren Informationen stehen wir Ihnen gerne unter office@ZTEC.at zur Verfügung.